Eine Kündigung zu erhalten, ist selten einfach – egal, ob sie überraschend kommt oder sich schon abgezeichnet hat. Doch auch wenn der erste Schock groß ist, heißt es jetzt: Ruhe bewahren, die nächsten Schritte planen und neue Perspektiven entwickeln. In diesem Beitrag erfährst du, welche Kündigungsarten es gibt, welche Rechte du hast und welche Maßnahmen du nach einer Kündigung ergreifen solltest.
Welche Kündigungsarten gibt es?
Bevor du die nächsten Schritte angehst, ist es wichtig, die Art der Kündigung zu kennen. Denn je nach Kündigungsform gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Sie kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Die ordentliche Kündigung kann aus drei verschiedenen Gründen erfolgen:
- Betriebsbedingte Kündigung: Der Arbeitsplatz entfällt aus wirtschaftlichen Gründen, wie bei Auftragsrückgang, Umstrukturierungen oder Betriebsschließungen.
- Personenbedingte Kündigung: Der Arbeitnehmer ist aufgrund persönlicher Umstände dauerhaft nicht mehr in der Lage, seine Arbeitsleistung zu erbringen – zum Beispiel bei langfristiger Krankheit.
- Verhaltensbedingte Kündigung: Diese Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstößt, etwa durch häufiges Zuspätkommen oder Fehlverhalten.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine außerordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich, wie Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder anderen groben Verstößen.
Das Verständnis der Kündigungsart hilft dir dabei, deine Rechte zu prüfen und die nächsten Schritte einzuleiten.
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit gelten besondere Kündigungsregelungen. In dieser Phase kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer verkürzten Kündigungsfrist – meist zwei Wochen – beendet werden. Ein Grund für die Kündigung muss dabei nicht angegeben werden. Allerdings darf die Kündigung auch während der Probezeit nicht diskriminierend oder willkürlich erfolgen. Die Probezeit bietet beiden Seiten die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis unkompliziert zu beenden, wenn es nicht wie erwartet verläuft.
Die ersten Schritte nach der Kündigung
Nach einer Kündigung ist es wichtig, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern aktiv zu werden. Diese Schritte helfen dir dabei:
1. Kündigung prüfen lassen
Nicht jede Kündigung ist rechtens. Lasse deine Kündigung von einer Fachperson – zum Beispiel einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – prüfen.
2. Arbeitslos melden
Melde dich am besten sofort, spätestens jedoch 3 Monate, bevor die Beschäftigung endet. Wenn die Kündigung kurzfristig ausgesprochen wird, muss die Arbeitsuchend-Meldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Nur so sicherst du dir deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Online oder telefonisch kannst du dich bereits vorab arbeitsuchend melden.
3. Zeugnis anfordern
Fordere von deinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an. Dieses Dokument ist wichtig für zukünftige Bewerbungen und sollte deine Tätigkeiten und Leistungen im Unternehmen positiv widerspiegeln.
4. Finanziellen Überblick verschaffen
Überprüfe deine finanzielle Situation. Welche Ausgaben stehen an? Welche Rücklagen hast du? Falls du Arbeitslosengeld I beantragst, solltest du dich über die Höhe und Dauer deines Anspruchs informieren.
5. Bewerbungen starten
Nutze die Zeit aktiv, um Bewerbungen zu schreiben. Aktualisiere deinen Lebenslauf, optimiere deine Bewerbungsunterlagen und recherchiere passende Jobangebote – zum Beispiel auf swiitcher.
Emotionale Verarbeitung nicht vergessen
Eine Kündigung ist nicht nur ein beruflicher, sondern auch ein emotionaler Einschnitt. Gib dir Zeit, die Situation zu verarbeiten, und sprich mit Freunden oder Familie darüber. In vielen Städten gibt es zudem Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen, die dich in dieser Phase unterstützen können.
Weiterbildung als Chance
Nutze die Zeit der Arbeitslosigkeit, um dich beruflich weiterzubilden. Die Agentur für Arbeit bietet verschiedene Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen an, die deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.
Fazit
Eine Kündigung ist kein Weltuntergang – auch wenn es sich im ersten Moment vielleicht so anfühlt. Mit den richtigen Schritten kannst du die Situation meistern und neue Chancen für deine berufliche Zukunft nutzen. Nutze die Zeit, um dich zu orientieren, deine Stärken auszubauen und neue Möglichkeiten zu entdecken. Auf swiitcher findest du spannende Jobangebote, die dich deinem nächsten Karriereschritt ein Stück näher bringen.
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FAQ
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach der Kündigung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch. Abfindungen werden meist nur bei Aufhebungsverträgen oder betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen von Sozialplänen gezahlt.
Kann ich gegen eine Kündigung vorgehen?
Ja, du kannst innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Hierbei ist rechtliche Beratung ratsam.
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enthält neben den Tätigkeiten auch eine Bewertung deiner Leistungen und deines Sozialverhaltens im Unternehmen.
Darf ich während der Kündigungsfrist bereits eine neue Stelle suchen?
Ja, du hast das Recht, dich während der Kündigungsfrist um eine neue Stelle zu bewerben. Dein Arbeitgeber muss dich dafür unter Umständen freistellen.
Hinweis: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle rechtliche Einschätzung wende dich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.